Thales verpflichtet sich, die Gesetze und ethischen Grundsätze zu respektieren, die seine Aktivitäten regeln.
Thales hat ein "Thales Alert Lines"-Hinweisgebersystem eingerichtet, über die jedes Verhalten oder jede Situation gemeldet werden kann, die nicht mit den internen Regeln der Gruppe oder mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften übereinstimmt.
Wer kann eine Meldung über die Alarmierungsplattform machen?
Die Thales Alert Line ist dazu bestimmt, Meldungen über die unten aufgeführten Verhaltensweisen oder Situationen entgegenzunehmen, die von einer in gutem Glauben handelnden Person übermittelt werden. Dazu gehören beispielsweise, aber nicht ausschließlich, interne oder externe Mitarbeiter, Gelegenheitsmitarbeiter der Gruppe (Zeitarbeiter oder Auftragnehmer), Dritte wie z. B. Mitarbeiter eines Kunden oder Lieferanten der Gruppe.
Wenn es sich bei der meldenden Person um einen Mitarbeiter handelt, kann er oder sie je nach Wunsch und Umständen auch über die Führungskräfte oder den jeweiligen Ansprechpartner, der mit dem in der Meldung aufgeworfenen Problem befasst ist, unter den in der internen Anweisung der Gruppe vorgesehenen Bedingungen, Hinweise abgeben.
Wie erfolgt die Meldung über das Hinweisgebersystem?
Die Thales Alert Lines ist hier online verfügbar.
Sie ermöglicht es, 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche über ein in 7 Sprachen (Französisch, Englisch, Deutsch, Niederländisch, Spanisch, Italienisch, Portugiesisch) verfügbares Formular Meldungen abzugeben.
Welche Arten von Situationen können gemeldet werden?
Eine Meldung kann jedes Verhalten oder jede Situation betreffen, die gegen den Thales-Ethikkodex oder den Verhaltenskodex "Verhinderung von Korruption und Einflussnahme" verstößt, sowie jeden anderen Verstoß gegen Gesetze und Vorschriften, insbesondere in den folgenden Bereichen:
- Belästigung/Diskriminierung/Gewalt am Arbeitsplatz
- Verletzung von Menschenrechten
- Fragen des Datenschutzes
- Bestechung oder Einflussnahme
- Betrug
- Geldwäsche, Finanz- und Buchhaltungsdelikte
- Interessenkonflikte
- Wettbewerbswidrige Praktiken
- Einhaltung von Handelsvorschriften
- Produktsicherheit
- Gesundheit und Sicherheit
- Informationssicherheit und Datenschutz
- Umweltaspekte
Wie ist der Ablauf des Verfahrens?
Wenn der Verfasser eine Meldung über die Warnplattform übermittelt, wird er gebeten, ein elektronisches Formular auszufüllen, in dem er das Land, in dem die Ereignisse, die zu der Meldung geführt haben, eingetreten sind, die Art der Warnmeldung und seine Identität (sofern er sich damit einverstanden erklärt, sich zu identifizieren) angibt.
Nach dem Ausfüllen und Absenden des Formulars wird automatisch ein eindeutiger Identifizierungscode generiert, der zusammen mit dem vom Verfasser gewählten Passwort den Zugang zu einer Plattform ermöglicht, über die er Informationen und sichere Dokumente mit den für die Erfassung und Bearbeitung der Meldung zuständigen Personen austauschen kann.
Dieser Identifizierungscode und das Passwort ermöglichen es dem Verfasser der Meldung auch, auf die ihm zur Verfügung gestellten Informationen zuzugreifen und alle Fragen zu beantworten, die ihm über die Warnplattform im Zusammenhang mit seiner Meldung gestellt werden. Weiterhin können zusätzliche Informationen abgegeben werden.
Wichtig!
Um Zugang zum Austauschbereich der Meldeplattform zu erhalten, muss der Verfasser der Meldung diesen eindeutigen Identifikationscode sowie das von ihm gewählte Passwort sorgfältig aufbewahren. Andernfalls hat er keinen Zugriff mehr auf die übermittelte Meldung und muss seine Meldung erneuern.
Ist es möglich, eine anonyme Meldung abzugeben?
Das Hinweisgebersystem ermöglicht anonyme Meldungen.
Die Plattform gewährleistet den weiteren Austausch mit dem Verfasser der Meldung, wobei dieser anonym bleiben kann, wenn er dies wünscht.
Wer ist für die Analyse der Meldung zuständig?
Innerhalb von höchstens 15 Kalendertagen nach Eingang der Meldung bewertet ein Ausschuss zur Überwachung von Hinweisen, ob die übermittelte Meldung als verfolgbar anzusehen ist oder nicht.
Wird die Meldung für nicht verfolgbar erklärt, wird der Verfasser über die Gründe informiert, warum diese nicht weiterverfolgt wird. Seine Meldung wird dann unverzüglich vernichtet.
Wird die Meldung für verfolgbar erklärt, wird der Verfasser, soweit möglich, über die Folgemaßnahmen informiert.
Welcher Schutz besteht für den Verfasser der Meldung?
Der Verfasser der Warnmeldung genießt den Schutz, den die geltenden Vorschriften vorsehen.
Thales verpflichtet sich außerdem, keinen Mitarbeiter zu bestrafen, zu entlassen oder zu diskriminieren, weil er in gutem Glauben einen Sachverhalt gemeldet hat, der in den Anwendungsbereich des internen Warnsystems fällt.
Welche Vertraulichkeitsmaßnahmen gelten?
Thales wahrt die Vertraulichkeit der Identität des Verfassers der Meldung, der beteiligten Person(en) und der Informationen, die von den für die Erfassung oder Verarbeitung der Warnmeldungen zuständigen Personen gesammelt wurden.
Welche Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten gelten?
Personenbezogene Daten werden von Thales und der juristischen Person der Thales-Gruppe in dem Land, in dem sich der Vorfall ereignet hat, erhoben und verarbeitet. Diese handeln gemeinsam als für die Datenverarbeitung Verantwortliche, um mit der Person, die den Vorfall gemeldet hat, zu kommunizieren und eine bessere Handhabung der Meldung zu ermöglichen. Der Verfasser der Warnmeldung hat das Recht auf Zugang, Berichtigung und Löschung seiner Daten sowie das Recht, der Verarbeitung und ihrer Einschränkung zu widersprechen.
Bei der Übermittlung einer Meldung erhält der Verfasser ausführliche Informationen über die Verwendung seiner personenbezogenen Daten.
Der Verfasser der Meldung kann sich auch an den Datenschutzbeauftragten der Gruppe wenden, indem er eine E-Mail an die folgende Adresse sendet: dataprotection@thalesgroup.com.